Aufnahmeordnung
Beschlossen auf dem Gründungssporttag des KSB Oder-Spree am 08. Januar 1994 in Bad Saarow.
Geändert auf der Mitgliederversammlung des KSB Oder-Spree am 20. März 1997 in Beeskow.
Mitgliedschaft
Diese Ordnung regelt satzungsgemäß nach § 5 die Aufnahmebedingungen und das Aufnahmeverfahren in den Kreissportbund Oder-Spree e.v. Mitglieder im Kreissportbund Oder-Spree e.V. sind Vereine/Verbände, die sich in die Gründungsurkunde des KSB am 08. Januar 1994 in Bad Saarow eingetragen haben sowie diejenigen Vereine/Verbände, die ihre Mitgliedschaft zum Kreissportbund schriftlich bekunden.
Aufnahme
Der Antrag auf Aufnahme in den KSB ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Beizufügen sind:
- Namen und Anschriften der rechtlichen Vertreter des Vereins/Verbandes
- Rechtsverbindliche Erklärung über die Anerkennung der KSB-Satzung/Ordnungen
- Protokoll seiner Gründungsversammlung
- Nachweis seiner Rechtsfähigkeit (Kreisgerichtsurkunde)
- Satzung des Antragstellers
- Mitgliederbestand/Bankverbindung
- Nachweis der (vorläufigen) Gemeinnützigkeit
Zu den beigebrachten Unterlagen sind eingetretene Veränderungen durch die Mitglieder unverzüglich mitzuteilen. Kreisfachverbände haben außer den angegebenen Nachweisen bei Aufnahmebeantragung ein Verzeichnis mit Anschriften der Mitgliedsvereine/-abteilungen beizubringen.
Über die Aufnahme erfolgt eine offizielle Mitteilung des Vorstandes des Kreissportbundes.
Die Aufnahmeordnung finden Sie hier zum Download