Kinderschutzkonzept

Konzept des Kreissportbundes Oder-Spree zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport im Landkreis Oder-Spree 

(Beschluss der Mitgliederversammlung am 24. Juni 2022 in Beeskow) 

1. Präambel 

Der Sport ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. In den Sportvereinen des Landkreises Oder-Spree treiben mehr als 7500 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren regelmäßig Sport, der von zumeist ehrenamtlich Tätigen pädagogisch abgeleitet wird. 

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Heranwachsende und Erwachsene schützt. 

2. Positionierung des Kreissportbundes Oder-Spree 2.1. Erklärung des Kreissportbundes Oder-Spree 

Auch im Landkreis Oder-Spree gab es Fälle von Kindeswohlgefährdung im organisierten Sport, die z.T. an die Öffentlichkeit gelangt sind. 

Der Vorstand des Kreissportbundes Oder-Spree hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter 2.1 folgende Erklärung beschlossen. 

Ziel ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Sport für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. 

Zur Umsetzung in die Vereinspraxis bedarf es enge Unterstützung durch die dem Kreissportbund angeschlossenen Sportvereine. 

Wir empfehlen daher die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen konsequent umzusetzen. 

Der Kreissportbund Oder-Spree übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in seinen Sportvereinen. Die Sportvereine sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst, Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz. 

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. 

Die Vorlage eines Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle sensiblen Bereiche als obligatorisch, insgesondere im Kinder- und Jugendsport sowie dem Behindertensport. 

Dies betrifft die Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen. 

Der vertrauensvolle und würdevolle Umgang mit den Heranwachsenden ist geprägt von Respekt. Bei Kindeswohlgefährdung schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Mißbrauch. 

Der Kreissportbund Oder-Spree bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Übungsleiter, Trainer, Eltern und Betreuer und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen. 

Vertrauensperson und Ansprechpartnerin für den Kinderschutz im Kreissportbund Oder-Spree ist 

Frau Sylva Mahlkow – Kinderschutz-im-Sport@t-online.de 

Um die Vereine bei der Prävention zu unterstützen, wird der Kreissportbund Oder-Spree über die Übungsleiterausbildung, Juleica und weitere Fortbildungsmöglichkeiten informieren. 

Der Kreissportbund Oder-Spree empfiehlt zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, zur Minderung eigener Risiken und Imageschäden und als Qualitätsmerkmal: 

– Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben legen ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor 

– Diese Führungszeugnisse werden regelmäßig aktualisiert 

(Für ehrenamtlich Tätige, die im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind, ist die Ausstellung des Führungszeugnisses kostenfrei, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins über die ehrenamtliche Tätigkeit und die Anforderung des Führungszeugnisses auf Grundlage des § 72 a SGB VIII beigefügt ist.) 

3. Maßnahmen der Sportvereine 

– Anerkennung der Kinderschutzerklärung des Kreissportbundes Oder-Spree 

– Abfordern des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainern, Übungsleitern, Jugendleitern und weiteren Personen, die mit Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Handycap arbeiten 

– Ernennung von mindestens einem Ansprechpartner für den Kinderschutz 

– Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz 

– Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereins 3.1. Besondere Rolle des Kreissportbundes Oder-Spree 

– Vereine beraten und im Bedarfsfall begleiten 

– In Konfliktsituationen wirksam werden 

– Hilfesysteme zu aktivieren 

– Regionale Fortbildungsveranstaltungen für Sportvereine zu organisieren oder zu vermitteln 

– Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben 

4. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das? 

Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind: 

– Körperliche und seelische Vernachlässigung 

– Emotionale / seelische Misshandlung 

– Körperliche Misshandlung 

– Sexuelle Gewalt 

Checkliste für konkrete Anhaltspunkte: 

– Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung 

– Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (auch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schuleschwänzen 

– Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes 

– Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer usw.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen 

5. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport 

JEDEM Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und JEDER Verdacht geklärt werden. 

KLARE HALTUNG 

Offenheit gegenüber diesem Thema 

Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht 

Wachsamkeit 

RUHE BEWAHREN – überhastetes Eingreifen schadet! 

BEACHTUNG der Handlungsschritte im Verdachtsfall 

AUSREICHENDE INFORMATIONEN – Beteiligte informieren und belehren, z.B. Übungsleiter, Trainer 

PRÄVENTION – bei Bedarf präventiv mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ggf. in Kooperation mit Fachkräften 

ZUSAMMENARBEIT mit Eltern und Erziehungsberechtigten 

NUTZUNG der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall 

6. Persönliche Eignung 

Alle Vereine im organisierten Sport tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich-pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen 

– Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht 

– Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 

– Der Misshandlung von Schutzbefohlenen 

– Menschenraub, Verschleppung, Entziehung oder Kinderhandel 

verurteilt worden sind (siehe § 72 a KJHG). Aus diesem Grund empfiehlt sich die Abforderung des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. 

7. Aus- und Fortbildung 

Aus- und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz sowie geeignete Lehrmaterialien bieten die ESAB und der Landessportbund Brandenburg an. 

8. Informationen über Hilfsangebote 

Internet: 

www.sportjugend-bb.de/deutsch/fachlich-kompetent/Kinderschutz-im-Sport/materialien 

www.dsj.de/Kinderschutz 

www.Kinderschutz-im-sport-berlin.de 

www.fachstelle-Kinderschutz.de 

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinder-und-jugendschutz.html 

Schnelle Hilfe 

Beauftragte für Kinderschutz im Kreissportbund Oder-Spree: 

Silva Mahlkow 

Kinderschutz-im-Sport@t-online.de 

Beauftragter für Kinderschutz im Landessportbund Brandenburg. 

Steffen Müller 

033205 – 207936 

0160-90651564 

s.mueller@sportjugend-bb.de